Mag. Waltraud Obermoser

Menü

Absageregelung

Es kann immer mal vorkommen, das vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können. Wie bei vielen Dienstleistungen auf Honorarbasis bei den speziell ein fixer Termin reserviert wurde gibt es hier eine Absageregelung. Diese besagt, dass der Termin mindestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen ist, andernfalls ist das Honorar für die ausgefallene Stunde zu bezahlen. Ein Termin nach dem Wochenende oder vor einem Feiertag ist am vorherigen letzten Arbeitstag abzusagen.
Vom Ausfallshonorar wird abgesehen, wenn die reservierte Zeit für jemand anderen genutzt werden kann.
Danke für Ihr Verständnis

-----------------------------------------------------------------------------------

Partnerfragebogen